Landschaftsplanung
Im Zentrum der Landschaftsplanung stehen die nachhaltige Entwicklung von Natur und Landschaft. Ziel ist Schutz, Pflege und Entwicklung und soweit erforderlich auch die Wiederherstellung von Natur und Kulturlandschaft in freier Landschaft und Siedlungsgebieten. Sie wird im §13 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt und durch die jeweiligen Bundesländer detailliert. Neben der Umsetzung des Naturschutzes sollen auch wirtschaftliche Entwicklungen möglichst ökologisch verträglich gestaltet werden. Wir begleiten öffentliche, gewerbliche und private Auftraggeber bei der Erstellung von Unterlagen, die für eine Genehmigung erforderlich sind.
Zu unserem Leistungsprofil gehören:
Objektplanung
Objektplanung beschreibt gestalterische und planerischen Leistungen für öffentliche, gewerbliche und private Auftraggeber. Die Planung erfolgt in mehreren aufeinander aufbauenden Schritten, beginnend bei der Grundlagenermittlung über den Vorentwurf zum Entwurf bis zur Ausschreibung und Bauleitung. Wir begleiten unsere Auftraggeber sowohl über den kompletten Planungsablauf hinweg als auch, wenn gewünscht, nur in bestimmten Leistungsphasen.
Zu unserem Leistungsprofil gehören:
Bauleitplanung
Bauleitplanung wird im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt. Mit diesem Instrument lenken Städte und Gemeinden ihre städtebauliche Entwicklung. Zu ihr zählen Flächennutzungs- und Bebauungspläne, welche bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden regeln. Auf Grundlage der Unterlagen erteilen Behörden Baugenehmigungen. Bauleitplanung ist ein komplexes Verfahren, bei welchem neben planerischen, städtebaulichen und naturschutzfachlichen Kenntnissen auch fundiertes verfahrensrechtliches Wissen benötigt wird. Bei uns erhalten Sie nicht nur Ihre Bauleitpläne inkl. sämtlicher naturschutzfachlichen, immissionsschutztechnischen und wasserrechtlichen Unterlagen aus einer Hand, sondern werden auch über das komplette Verfahren hinweg vollumfänglich begleitet.
Zu unserem Leistungsprofil gehören:
Planungsbüro Ledermann ®2022